Terms of use

AGB

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle Geschäftsvorgänge wie Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen sowie den Zahlungsverkehr der LVX Global (Deutschland) GmbH und der LVX Global (Europe) Pte. Ltd. mit anderen Unternehmen.

1.2 Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Verkaufsbedingungen, die von unseren abweichen oder ihnen entgegenstehen, werden nicht anerkannt, außer, wir stimmen der Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt bei einer Lieferung unter Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Geschäftspartners, bleiben ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen gültig.

1.3 Alle Vereinbarungen zur Erfüllung eines Vertrages zwischen einem Geschäftspartner und LVX Global sind schriftlich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt.

1.4 Die LVX Global-Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Eine Bestellung, die ein Angebot im Sinne des § 145 BGB darstellt, können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 Die Auftragsannahme nach Ablauf der genannten Frist gilt als unser neues Angebot an den Kunden. Widerspricht der Kunde diesem Angebot nicht unverzüglich, hat der Kunde unser Angebot angenommen.

2.3 Die Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, auch alle Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet sind, liegen bei LVX Global. Eine Weitergabe an Dritte bzw. Verwendung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Abweichungen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen und einschlägiger EN-/DIN-Vorschriften zulässig. 

Darüber hinaus ist es LVX Global erlaubt, technische Änderungen insbesondere im Produktionsprozess vorzunehmen; es sei denn, es ist für den Kunden ein unzumutbarer Nachteil.

3. Gefahrenübergang und Preise

3.1 Wir verkaufen unsere Waren „ab Werk“ (EXW – nach Incoterms 2020). Das bedeutet, die Sachgefahr – zufälliger Untergang und/oder zufällige Verschlechterung – geht ab Verlassen des Werkes auf den Käufer über. Andere abweichende Lieferbedingungen müssen schriftlich in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.

3.2 Eine Transportversicherung hat der Käufer selbst abzuschließen.

3.3 Die Preise sind reine Nettoverkaufspreise. Verpackung und Frachtkosten zuzüglich eventuell anfallender Zölle und ähnliches werden gesondert in Rechnung gestellt. 

3.4 Sollten sich Frachtkosten oder Zölle, nach Vertragsabschluss erhöhen oder neu eingeführt werden, ist LVX Global berechtigt, diese auch auf frachtfreie oder verzollte Lieferungen aufzuschlagen.

3.5 Material- und Rohstoffkostenerhöhungen können weitergegeben werden, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung min. 2 Monate liegen.

3.6 Unsere Preise sind Nettopreise und enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird bei Rechnungsstellung in der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Höhe ausgewiesen.

3.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

4. Lieferzeit und Abnahme

4.1 LVX Global verpflichtet sich innerhalb der angegebenen Lieferzeit zu liefern. Voraussetzung ist, dass bis zum Beginn der Lieferzeit alle technischen Fragen abschließend geklärt sind und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Eine Verschiebung von Abnahmen von bestellten Waren ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung maximal für die Dauer von 6 Monaten ab Bestellung möglich.

LVX Global ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Voraussetzung zur Einhaltung der Lieferverpflichtung ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 LVX Global behält sich vor, Schadenersatz inklusive Mehraufwendungen für Schäden, die durch einen Annahmeverzug oder eine schuldhafte Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, zu verlangen.

Die Geltendmachung weiterer Rechte oder Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat sich eine schuldhafte Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten zuzurechnen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.

4.5 Im Falle des Lieferverzuges haftet LVX Global nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft nach § 286 II Nr. 4 BGB oder § 376 HGB darstellt.

Sollte der Kunde den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung berechtigt geltend machen, haftet LVX Global ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4.6 Im Falle des Lieferverzuges durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch LVX Global einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, haftet LVX Global gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

4.7 Im Falle einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch LVX Global ist der Umfang der Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

Im Falle des Lieferverzuges aufgrund einer durch LVX Global zu vertretender schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

4.8 Soweit rechtlich zulässig haftet LVX Global im Rahmen des Lieferverzuges mit mindestens 3 % bei einem Lieferwert von mehr als 100.000,- €. Bei einem Lieferwert von 50.000,- € bis 100.000,- € leistet LVX Global mindestens 4 % und unter 50.000,- € leistet LVX Global mindestens 5 %. Die maximale Leistung ist begrenzt auf 15 % des Lieferwertes.

4.9 Weitere Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

5. Selbstbelieferung, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

5.1 LVX Global ist berechtigt, Lieferungen und Dienstleistungen, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, die sich durch den Lieferverzug von Vorlieferanten ergibt. Voraussetzung ist, dass LVX Global die Umstände nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch für Ereignisse höherer Gewalt. Dazu zählen insbesondere auch Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe sowie unverschuldete Betriebsbehinderungen und alle sonstigen Behinderungen. Diese gilt auch, wenn die bezeichneten Umstände erst eintreten, wenn LVX Global bereits im Verzug ist.

LVX Global ist wegen dieser Umstände auch berechtigt, vom nicht erfüllten Teil des Vertrags ganz oder teilweise zurückzutreten.

5.2 Bei Überschreitung eines verbindlich zugesagten Liefertermins aus Gründen, die unter 5.1 beschrieben sind, kann der Kunde unter Fristsetzung von 2 Wochen LVX Global schriftlich auffordern, zu erklären, ob LVX Global vom Vertrag zurücktreten möchte oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist den Vertrag erfüllen will. Der Kunde kann vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten, wenn LVX Global die Frist verstreichen lässt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Lieferungen und Dienstleistungen sind porto- und spesenfrei zahlbar zum auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag. Sollte kein Fälligkeitsdatum vermerkt sein, muss der Betrag innerhalb von 30 Tagen auf dem Konto von LVX Global eingehen. Das Datum des Geldeingangs bei LVX Global oder die Gutschrift auf dem Bankkonto gilt als Tag der Zahlung.

6.2 Skonto darf nur nach schriftlicher Vereinbarung in Abzug gebracht werden.

6.3 Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wurden andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für den Zahlungsverzug und dessen Folgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt aufzurechnen, es sei denn seine Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

6.5 LVX Global ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften) zu verlangen, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. Dies gilt auch für Tatsachen, die LVX Global erst nach Vertragsschluss bekannt warden. 

Weitergehende gesetzlicher Rechte bleiben ausdrücklich erhalten.

6.6 Erfolgt trotz Fristsetzung keine Zahlung bzw. Einrichtung entsprechender Sicherheiten, kann LVX Global vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz verlangen.

6.7 LVX Global ist berechtigt, dem Kunden die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der im LVX Global befindlichen Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware zu untersagen und deren sofortige Rückgabe an LVX Global zu verlangen.

6.8 Auf Kosten des Kunden kann LVX Global das Recht zum Mitbesitz verlangen.

6.9 Die Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte des Kunden gelten nur mit Hinblick auf entsprechende Gegenansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

7. Mängelhaftung

7.1 Voraussetzung für Mängelansprüche ist die ordnungsgemäße Erfüllung von geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) des Kunden.

7.2 Sofern der Kunde Garantieansprüche geltend macht, sind im Falle einer entsprechenden Garantievereinbarung die gesonderten LVX Global-Garantiebedingungen anwendbar. 

7.3 Liegt ein Sachmangel vor, kann LVX Global entscheiden, ob eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder eine Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt.

7.4 Bei begründeter Sachmangelrüge trägt LVX Global alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

7.5 Die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung kann unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB von LVX Global verweigert werden, wenn diese unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

7.6 Sollte eine Nacherfüllung seitens LVX Global nicht erfolgen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung verlangen.

7.7 Sollte der Kunde Schadensersatzansprüche aufgrund von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch LVX Global geltend machen, haftet LVX Global gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Auch ein Verschulden durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist LVX Global zuzurechnen. In jedem Fall, mit Ausnahme der vorsätzlichen Vertragsverletzung, ist eine Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

7.8 Sollte der Kunde eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geltend machen, haftet LVX Global nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch ist die Schadenersatzhaftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

7.9 Die Haftung von LVX Global ist im Falle eines Kundenanspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.10 Die gesetzliche Haftung von LVX Global wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt bestehen. Dies gilt auch für die zwingende Haftung des Produkthaftungsgesetzes.

7.11 Darüber hinaus ist eine Haftung ausgeschlossen.

7.12 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Gefahrenübergang und beträgt 12 Monate. 

7.13 Eine Ausnahme stellt die Verwendung der Kaufsache in einem Bauwerk dar, durch die der Mangel verursacht wurde.

8. Gesamthaftung

8.1 Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ist eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als die in Ziffer 7 dargelegt, ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.2 Der Haftungsausschluss gilt auch bei der Geltendmachung wegen Erstattung nutzloser Aufwendungen durch den Kunden.

8.3 Die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist eingeschränkt bzw. ausgeschlossen, sofern die Schadenersatzhaftung von LVX Global eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.

8.4 Die eingeschränkte oder ausgeschlossene Schadenersatzhaftung der LVX Global gilt auch zugunsten persönlicher Schadenersatzansprüche gegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie sämtlichen Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9. Urheberschutz, Softwarenutzungsrecht

9.1 Die Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, konstruktiven Leistungen und sonstigen Unterlagen, auch allen als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten, liegen bei LVX Global. Es ist nur eine dem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zulässig. 

9.2 Für Archivzwecke oder als Ersatz dürfen Kopien angefertigt werden, dabei sind Urheberrechtsschutzhinweise auch auf die Kopien zu übertragen.

9.3 Für von LVX Global zur Verfügung gestellte Software und den entsprechenden Dokumentationen sowie nachträglichen Updates und Ergänzungen erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch im Zusammenhang mit den verkauften Produkten, für die die Software geliefert wurde. Auch hierfür ist eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Zustimmung durch LVX Global ausgeschlossen. Gesonderte Lizenzvereinbarungen sind vorrangig.

9.4 Jede Änderung der Kennzeichnung der von LVX Global gelieferten Waren ist unzulässig. Dazu zählen insbesondere die Entfernung der Gerätenummern und Typenschilder sowie Sonderkennzeichnungen, die als Ursprungszeichen des Kunden oder eines Dritten angesehen werden könnten.

9.5 Bei Leistungen und Softwareentwicklungen auf Basis von Kundenvorgaben übernimmt LVX Global keine Haftung für Schutzrechtsverletzung gegenüber Dritten. Dies gilt auch für einen nicht vorher abgestimmten Einsatz der Software/Leistungen. Darüber hinaus entfällt die Haftung für Waren, die durch die Verwendung gelieferter Waren in Kombination mit von LVX Global gelieferten Waren, entstanden sind. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 7 und 8. 

10. Eigentumsvorbehaltssicherung

10.1 Bis zum kompletten Zahlungseingang aus einem Vertrag behält LVX Global das Eigentum an der Kaufsache. Sollte der Kunde sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat LVX Global das Recht, die Kaufsache zurückzunehmen. Damit tritt LVX Global gleichzeitig vom Vertrag zurück. LVX Global ist zur Verwertung der Kaufsache befugt. Der angemessene Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von LVX Global stehende Ware ordnungsgemäß zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Zerstörung durch Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Der Kunde führt Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch, sofern diese zum Erhalt des Warenwerts/-funktion erforderlich sind.

10.3 Der Kunde hat die Verpflichtung, LVX Global unverzüglich schriftlich über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in Kenntnis zu setzen, um LVX Global die Möglichkeit einer Klageeinreichung gemäß § 771 ZPO einzuräumen.

10.4 Der Kunde haftet für etwaige gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO und Ausfälle jeglicher Art, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, LVX diese Kosten zu erstatten.

10.5 Es erfolgt eine sofortige Forderungsabtretung des Kunden aus veräußerter LVX Global-Ware, die im ordentlichen Geschäftsvorgang weiterverkauft wurde. Die Höhe der Forderungsabtretung ist begrenzt mit dem Rechnungsendbetrag inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer unserer Forderung, die er durch die Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten geltend machen kann. Dies gilt sowohl für Ware, die unverändert oder nach Weiterverarbeitung veräußert wird. Der Kunde bleibt auch nach der Abtrennung zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Befugnis von LVX Global, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber LVX Global rechtzeitig und umfassend nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt hat und somit eine Zahlungseinstellung vorliegt, wird LVX Global keinen Gebrauch von der Forderungsabtretung machen.

10.6 Sollte es zum vorgenannten Fall kommen, verpflichtet sich der Kunde, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner und alle erforderlichen Angaben zum Forderungseinzug an LVX Global weiterzugeben sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner (Dritten) über die Abtretung in Kenntnis zu setzen.

10.7 Jedwede Art von Weiterverarbeitung oder Neukonstruktion durch den Kunden wird in unserem Namen vorgenommen und beeinflusst nicht unsere Eigentumsrechte. Durch die Kombination unserer Produkte mit anderen Waren erwirbt LVX Global ein Miteigentum an der neuen Sache.

Die Höhe des Miteigentums bemisst sich am Verhältnis des Warenwertes der ursprünglichen Kaufsache (Rechnungsendbetrag inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Materialien/Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die neue Sache gilt der gleiche Eigentumsvorbehalt wie für die ursprünglich gelieferten Waren.

Bei einer untrennbaren Vermischung/Einbau der im Eigentum von LVX Global stehenden Waren mit anderen Materialien gilt ebenfalls das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen/Umbauten zum Zeitpunkt der Vermischung. Wird die vermischte Sache zum Hauptprodukt, überträgt der Kunde das Miteigentum anteilsmäßig an LVX Global. Das so entstandene Alleineigentum bzw. Miteigentum wird vom Kunden für LVX Global verwahrt.

10.8 Sollte durch die Weiterverarbeitung unserer Waren eine Verbindung mit einem Grundstück entstehen, tritt der Kunde seine Forderungen gegen Dritte zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn an LVX Global ab.

10.9 Sollte der realisierbare Wert aus uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, verpflichtet sich LVX Global auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft LVX Global.

11. Gerichtsstand – Erfüllungsort

11.1 Der Geschäftssitz der LVX Global ist auch der Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist. LVX Global kann jedoch den Kunden auch am Gerichtsstand seines Wohn- oder Geschäftssitzes verklagen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Im Falle eines Streits ist die deutsche Version dieser AGB vorrangig.

11.3 Der Geschäftssitz der LVX Global (Deutschland) GmbH ist Erfüllungsort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

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